ARTIKEL 1: AUFTRAGSANNAHME

Jede Bestellung impliziert die vorbehaltlose Zustimmung zu unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Gegenteilige Bedingungen des Käufers sind für den Verkäufer unwirksam, es sei denn, der Verkäufer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

ARTIKEL 2: AUFTRAGSÜBERNAHME

Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich; dies gilt auch für Bestellungen, die von einem Vertreter des Verkäufers entgegengenommen werden.

Nach erfolgter Bestätigung ist die Bestellung verbindlich und endgültig. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers sind dann keine Änderungen mehr möglich.

Bei Stornierung einer Bestellung wird eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 180 € (vor Steuern) erhoben.

 

ARTIKEL 3: LIEFERUNG - FRISTEN

Da es sich um Sonderanfertigungen mit speziellen Fristen für Beschaffung, Fertigung und Transport handelt, sind die Lieferfristen Gegenstand von Verhandlungen bei Vertragsabschluss. Die Angaben gelten als Richtwerte und berechtigen den Käufer im Falle einer Lieferverzögerung nicht, die Bestellung zu stornieren, die Ware abzulehnen oder Schadensersatz zu fordern.

Ist der Käufer aus welchem Grund auch immer mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht auf dem Laufenden, kann keine termingerechte Lieferung erfolgen.

 

ARTIKEL 4: TRANSPORT

Die Lieferung unserer Waren erfolgt unfrei. Die Waren werden auf Risiko des Empfängers verschickt, unabhängig von der Transportart und den Zahlungsbedingungen für die Transportkosten.

Im Schadensfall muss der Empfänger innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware seine Vorbehalte per Einschreiben Rückschein an den Spediteur melden.

 

ARTIKEL 5: ABNAHME

Unsere Produkte werden nach der Fertigung im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems im Werk kontrolliert. Sollten dennoch Fehler, Mängel oder Nichtübereinstimmungen des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt festgestellt werden, muss die Reklamation schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.

Der Käufer muss Angaben und Belege über die tatsächlich festgestellten Mängel oder Fehler beibringen, darf jedoch nicht selbst eingreifen oder Dritte einschalten. Warenrücksendungen müssen Gegenstand einer gemeinsamen formellen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer sein.

Akzeptiert der Verkäufer die Rücknahme, erfolgt eine Produktänderung, eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift, wobei jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.

 

ARTIKEL 6: GARANTIE

Wir verpflichten uns, Waren zu liefern, die den in der Leistungsbeschreibung festgelegten technischen Spezifikationen entsprechen. Sollten wir selbst Abweichungen oder Fehler feststellen, erfolgt eine Änderung oder eine Ersatzlieferung.

Fehler und Beschädigungen, die durch natürlichen Verschleiß oder durch äußere Unfälle (falsche Montage, fehlerhafte Wartung, unnormale Nutzung …) oder durch eine vom Verkäufer nicht vorgesehene bzw. nicht angegebene Veränderung des Produkts verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Diese Bestimmungen schließen die Anwendung der Gewährleistung nach Artikel 1641 ff. auf nicht gewerbliche Käufer nicht aus.

ARTIKEL 7: PREIS

Die Produkte werden zu dem jeweils gültigen und bei der Auftragserteilung festgelegten Preis geliefert.

Der Preis versteht sich netto ohne Steuern ab Werk, zuzüglich Verpackung.

 

ARTIKEL 8: RECHNUNGSSTELLUNG

Für jede Lieferung oder Teillieferung wird eine Rechnung ausgestellt und zugeschickt.

ARTIKEL 9: ZAHLUNG

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum am Geschäftssitz zahlbar. Bei Vorauszahlungen, die zu einem Skonto berechtigen, ist dieser von unserem steuerpflichtigen Umsatz abzuziehen. Vom Umsatzsteuerbetrag, den der Käufer abzieht, muss der Umsatzsteuerbetrag, der dem Skonto entspricht, abgezogen werden.

Ein Zahlungsverzug hat zur Folge, dass entweder die geschuldeten Beträge sofort fällig werden, unabhängig von der ursprünglich festgelegten Zahlungsweise oder Zahlungsfrist, oder Zinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bank fällig werden, ungeachtet einer Aussetzung laufender Bestellungen und anderer Klagemöglichkeiten.

Darüber hinaus wird für jeden Betrag, der nicht an dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin beglichen wird, unabhängig davon ob dieser Termin mit dem in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten übereinstimmt oder von diesem abweicht, eine Vertragsstrafe in Höhe des anderthalbfachen gesetzlichen Zinssatzes auf einfache Aufforderung fällig.

ARTIKEL 10: AUFFORDERUNG ZUR BEIBRINGUNG VON BANKGARANTIEN ODER ZUR BEGLEICHUNG

Bei einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers können vor Ausführung der Bestellung Bankgarantien oder die Begleichung in bar verlangt werden.

 

ARTIKEL 11: GEFAHRÜBERGANG

Der Gefahrübergang der Produkte erfolgt mit dem Versand aus dem Lager des Verkäufers.

ARTIKEL 12: EIGENTUMSVORBEHALT

Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den genannten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen vor. Wird der Kaufpreis nicht zum vereinbarten Termin beglichen, kann der Verkäufer die Waren zurücknehmen und der Verkauf wird von Rechts wegen gekündigt, wenn der Verkäufer dies für angebracht hält.

ARTIKEL 13: GERICHTSSTAND

Im Falle eines Rechtsstreits über das Zustandekommen oder die Erfüllung des Vertrags oder einer beliebigen Anfechtung sind ausschließlich die Gerichte von NANCY zuständig.

Nach oben scrollen